Kontakt
Andreas Schlick
Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer
Aschamgasse 88
5741 Neukirchen
Österreich
+43 664 4298465
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wer kann teilnehmen?
An den angebotenen Touren kann Jeder teilnehmen, der gesund und entsprechend
der bekannt gegebenen Anforderungen gewachsen ist. Der Bergführer ist berechtigt,
zu Beginn oder noch im Laufe der Tourenveranstaltung TeilnehmerInnen, welche
diese Voraussetzungen erkennbar nicht erfüllen, ganz oder teilweise
auszuschließen.
Erhöhtes Risiko im Gebirge
Die jeweiligen Führungstouren werden gewissenhaft vorbereitet. Es können aber
keine Garantien für Gipfel- oder subjektiv vorgestellte Tourenerfolge gegeben
werden.
Gerade im Bergsport besteht ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko, das auch
durch umsichtige Führung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden
kann. Im Falle eines Unfalles wird keine Haftung übernommen, es sei denn, dieser
wurde nachweislich grob-fahrlässig herbeigeführt.
Versicherung
Im Falle vereinbarter Führungstouren sind keine Versicherungen inkludiert. Für die
Teilnahme werden zumindest entsprechende alpine Berge- und
Unfallversicherungen empfohlen (z.B. über den Alpenverein, Bergrettungsförderer,
Privatversicherer, usw.). Klären Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz vor der
Tourenteilnahme ab.
Rücktritt
Sollten Sie nach bereits vereinbarter Führungstour von dieser Vereinbarung
zurücktreten, werden Ihnen wie folgt, Stornogebühren in Rechnung gestellt:
● 10. bis 6. Tag vor Antritt der Tour: 50 % des vereinbarten Führungstarifes
● 5. bis 0. Tag vor Antritt der Tour: 75 % des vereinbarten Führungstarifes
Anm.: für die Berechnung wird der jeweilige Kalendertag um 00:00 Uhr
herangezogen
Grundsätzlich wird im Falle einer Stornierung eine einvernehmliche Lösung
angestrebt.
Sollte seitens des Bergführers die vereinbarte Tour nicht möglich sein (z.B. Krankheit,
Verhinderung, usw.), wird dem Gast keine Führungstarif verrechnet. In diesem Fall
eventuell anfallende Spesenausgaben (wie z.B. Hüttenstornierung, Reisespesen,
usw.) können vom Bergführer jedoch nicht übernommen werden und fallen solche
Spesen zur Gänze dem Gast zu.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten
wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. aufgrund vorzeitiger
Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des
Preises.
Bildernachweis:
Andi Schlick
Grafische Gestaltung / Entwicklung:
Eigene Gestaltung
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soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem
Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Sie
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